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Die Koordinierung, Kodifizierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften vorbereiten

  • Koordinieren besteht darin, Bestimmungen mit demselben Gegenstand, die in verschiedenen Rechtsakten verteilt sind, in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen. Im Allgemeinen zielt die Koordinierung darauf ab, alle aufeinander folgenden Änderungen eines Gesetzgebungsaktes zu harmonisieren.
  • Kodifizieren besteht darin, verschiedene Rechtsakte, die mit einem gemeinsamen Begriff verbunden sind, in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen.
  • Vereinfachen besteht darin, Vorschläge zu machen, um Rechtsnormen anzupassen, die überholt sind oder deren Ausführung, Auslegung oder Anwendung große Schwierigkeiten aufwirft.
 
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