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Elektronische Verfahrensführung vor dem Staatsrat


Durch den Königlichen Erlass vom 13. Januar 2014 wird die elektronische Verfahrensführung vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrats, sowohl für Rechtsanwälte als auch für Personen, die in eigenem Namen auftreten, ermöglicht.

Von jetzt an können Verfahrensakten über eine gesicherte Webseite (e ProAdmin), wo man sich mit seinem Personalausweis registrieren lassen kann, versandt und ausgetauscht werden. Es ist möglich, Klageschriften und andere Verfahrensakten in elektronischer Form (mit Anlagen) einzureichen. Die Parteien werden mit einer E-Mail-Nachricht über die Vermittlung späterer Verfahrensakten informiert und können diese dann in der elektronischen Akte einsehen. Die elektronische Verfahrensführung ist eine Möglichkeit: Parteien, die es möchten, können wie früher die Verfahrensakten auf Papier empfangen, aber Parteien, die sich für die elektronische Verfahrensführung entscheiden, werden die von anderen Parteien hinterlegten Akten elektronisch einsehen.

Die neuen Vorschriften sind am 1. Februar 2014 in Kraft getreten. Die Gebrauchsanleitung (FR, NL) für die elektronische Verfahrensführung steht online zur Verfügung (v.1.4 vom 29/07/2014).

 
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