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Einreichung eines Aussetzungsantrag

Die Einreichung einer Nichtigkeitsklage hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die angefochtene Entscheidung gültig bleibt und ausgeführt werden kann. Eine klagende Partei kann deshalb beantragen, dass die Entscheidung bis zu der eventuellen Nichtigerklärung vorläufig ausgesetzt wird. Dies kann entweder unmittelbar in der Nichtigkeitsantragschrift oder in einer späteren Antragschrift, bevor der Bericht des Auditorats notifiziert wird.

 
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