Bericht des AuditoratsDer Antrag wird erst von dem Auditor untersucht, der den Sachverhalt sowie die von den Parteien geltend gemachten Argumente zusammenfasst und untersucht, und seine Beurteilung in einem Bericht niederschreibt. Dieser Bericht wird zur Kenntnis aller Parteien gebracht, die auch unmittelbar geladen werden, auf der öffentlichen Sitzung zu erscheinen. Lesen Sie auch die Verfahrensordnung. |
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