Rvs-Cde  Staatsrat
 

Der Rat


Der Rat setzt sich aus vierundvierzig auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern zusammen: das sind ein erster Vorsitzender, ein Vorsitzender, vierzehn Kammervorsitzende und achtundzwanzig Staatsräte.

Artikel 70 der koordinierten Gesetze beschreibt das Ernennungsverfahren und zählt die Ernennungsbedingungen auf.

Die Mitglieder tagen in der Generalversammlung des Staatsrates und in einer der Kammern der Verwaltungsstreitsachenabteilung oder der Gesetzgebungsabteilung.

Jede Kammer wird von einem oder mehreren Kanzlern unterstützt; die Kanzler stehen unter der Leitung des Hauptkanzlers.

Zusammensetzung der französischsprachigen Kammern
Zusammensetzung der niederländischsprachigen Kammern

Zusammensetzung der französischsprachigen Ferienkammern
Zusammensetzung der niederländischsprachigen Ferienkammern

 
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