Bericht des AuditoratsDie Klage wird erst von dem Auditor untersucht, der den Sachverhalt sowie die von den Parteien geltend gemachten Argumente zusammenfasst und untersucht, und seine Beurteilung in einem ausführlichen und begründeten Bericht niederschreibt, in dem als Schlussfolgerung ein Vorschlag über die Lösung der Sache formuliert wird. Dieser Bericht wird zur Kenntnis der Partei gebracht, der der Auditor Unrecht gibt. Lesen Sie auch die Verfahrensordnung. |
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